Transparenz in der internationalen Sportschiedsgerichtsbarkeit: Zur Öffentlichkeit von Verfahren und Entscheidungen des Court of Arbitration for Sport - PhDData

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Transparenz in der internationalen Sportschiedsgerichtsbarkeit: Zur Öffentlichkeit von Verfahren und Entscheidungen des Court of Arbitration for Sport

The thesis was published by Bareuther, Marie-Christin Ruth Dorothea, in September 2022, University of Bern.

Abstract:

Der CAS ist kein privates Schiedsgericht, sondern erfüllt auch Aufgaben und Interessen, die über die Sportgemeinschaft hinausgehen. Die gegenüber den Verbänden rollenspezifisch unterlegenen Sportler beschreiten den Weg vor den CAS etwa nicht aufgrund eines freien Willensentschlusses, der von ihrer Privatautonomie getragen ist, sondern mangels Wahlmöglichkeiten steht dieser Streitbeilegungsmechanismus einem gesetzlich angeordneten Rechtsschutz gleich. Der CAS ist damit eine gerichtsähnliche Institution, so dass die staatlichen Gerichte und deren Vorschriften zur Öffentlichkeit einen tauglichen Vergleichsmaßstab darstellen. Die Schiedsgerichtsbarkeit, allen voran die Handelsschiedsgerichtsbarkeit, assoziiert man normalerweise mit Nichtöffentlichkeit und Vertraulichkeit. Die Arbeit stellt mit Vergleichen zur Handels- und Investitionsschiedsgerichtsbarkeit bezüglich der Rechtsmittel- und Anti-Doping-Verfahren vor dem CAS ein Gegenmodell auf. Dies zeigt sich unter anderem durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2018 (Mutu & Pechstein ./. Schweiz). In dieser Entscheidung fordert der EGMR die Geltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach Art. 6 EMRK prinzipiell auch für die Verfahren vor dem CAS. Die Sicherstellung rechtsstaatlicher Verfahren, insbesondere öffentlicher Verfahren, ist aufgrund des faktischen Schiedszwangs und der damit einhergehenden Umgehung staatlicher Garantien elementar. Allerdings besitzt die staatliche Gerichtsbarkeit kaum Möglichkeiten, die internationale Sportschiedsgerichtsbarkeit zu kontrollieren. Beispielsweise ist nach deutschem Recht eine Schiedsvereinbarung zu missachten, wenn sie auf faktischem Zwang beruht und die Verhandlung nicht öffentlich ist. Diese rechtlichen Wertungen können jedoch nur über den „Umweg“ des ordre public durchgesetzt werden. Mit der Revision der Verfahrensordnung wurde die Gefahr einer Rechtszersplitterung durch Verfahren vor staatlichen Gerichten zwar weiter minimiert. Die Arbeit zeigt allerdings auf, dass die Änderungen dem Öffentlichkeitsgrundsatz immer noch nicht gerecht werden. Zudem ist die Veröffentlichungspraxis der Schiedssprüche durch den CAS, vergleichbar mit einem Revisionsgericht, immer noch zu zaghaft. Eine stringente und effektive Rechtsfortentwicklung des Sportrechts erfordert jedoch eine konsequente und zeitnahe Veröffentlichung der Schiedssprüche mit Entscheidungsgründen. Außerdem ist dies auch notwendig, um beispielsweise faire Verfahren, etwa die Waffengleichheit zwischen den Verbänden als repeat players und den Sportlern, zu gewährleisten. Aufgrund der Autonomie des Sports ist die Lösung in der Verfahrensordnung des CAS zu suchen. Aus diesem Grund werden die Forderungen für weitere Reformen des CAS-Code bezüglich der Öffentlichkeit der Verhandlung und der Veröffentlichung mit Entscheidungsgründen zum Abschluss anhand konkreter Regelungsvorschläge in englischer Fassung begreiflich gemacht.

The full thesis can be downloaded at :
http://boristheses.unibe.ch/2018/1/20bareuther_mcrd.pdf


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